weil sich die Eigentumsverhältnisse an einer Praxis ändern (z.B. Praxisabgabe, Praxisübernahme, Begründung oder Auflösung einer Gemeinschaftspraxis usw.)
aus erb- und familienrechtlichen Gründen (z.B. Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung, Ermittlung von Unterhaltsansprüchen, Tod des Praxiseigentümers, Feststellung des Anfangsvermögens vor Abschluss eines Ehevertrages usw.)
Ermittlung von Unterhaltsansprüchen
im Rahmen von Ehescheidungsverfahren
zur Feststellung von Einkommensänderungen (Anpassung von Unterhaltszahlungen)
Finanzierungs- und versicherungstechnische Aufgabenstellungen
Beantragung eines Kredits
Feststellung von Vermögensschäden im Rahmen von Praxisversicherungen
Ermittlung des Verdienstausfalls bei längerer Erkrankung
Betriebsunterbrechungsschäden
Betriebswirtschaftliche Beratung
bei Gründung oder Abgabe einer Arztpraxis
bei Gründung oder Auflösung einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis
Berechnung der Rentabilität von umfangreichen Investitionen
bei der Investitionsplanung
Analyse und Planung der Liquidität
Controlling mittels eines Praxis - Checkup (z.B. zwecks Schwachstellenanalyse, Praxisstrukturanalyse, Analyse der Kostenstruktur etc.)
Erstellung und Implementierung von Organisationskonzepten
bei der (Um-)Strukturierung von Praxiskooperationen
bei der Gründung, Vergrößerung oder Verkleinerung von Kooperationen
für medizinische Versorgungszentren
für Einrichtungen zur integrierten Versorgung
Sanierung von Zahnarztpraxen
Erstellung von Sanierungsplänen
Erstellung von Praxiskonzepten
Erstellung eines Praxiswertgutachtens im Erb oder Schenkungsfall,
weil nach neuen Erb- und Schenkungsteuerrecht das Betriebsvermögen von Ärzten mit dem sog. gemeinen Wert, dass heißt dem Verkehrswert anzusetzen ist. (§ 09 BewG)